Unfallchirurgie & Durchgangsarzt
Als zugelassener D-Arzt-Praxis behandeln wir Arbeits-, Wege- und Schulunfälle im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung. Ebenso versorgen wir Patienten nach Unfällen des Bewegungsapparates, wie zum Beispiel mit Stütz- oder Schienenverbänden, Orthesenversorgung oder Verordnung spezieller Heil- und Hilfsmittel. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Behandlung von operativ versorgten Unfallverletzten auch im Rahmen der sozialen und beruflichen Rehabilitation.
Ein großer Behandlungsbereich sind die Arbeitsunfälle, Wegeunfälle und Kindergarten-/Schulunfälle. Ein Durchgangsarzt (D-Arzt) betreut Arbeits- und Wegeunfälle. Ein Arzt muss verschiedene Kenntnisse mitbringen, um als Durchgangsarzt zugelassen zu werden. Neben dieser fachlichen Befähigung müssen auch weitere Anforderungen an Personal, medizinische Apparate und Räumlichkeiten zur Behandlung erfüllt sein.
Darüber hinaus fungieren Durchgangsärzte ebenfalls koordinierend: Sie überwachen den Heilungsprozess und sind Schnittstelle zwischen involvierten Krankenhäusern, behandelnden Ärzten, Reha-Kliniken sowie Versicherungen oder Berufsgenossenschaften. Falls es sich bei Verletzungen um Augen- oder Hals-, Nasen- oder Ohrenverletzungen handelt, können Patienten auch direkt den entsprechenden Facharzt aufsuchen.